Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt – mit 10 Prozent, der an uns gesamt gezahlten Maklerprovision (ohne MwSt.).
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- TK Immobilien kennt das Objekt nicht
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.

Hinweise zum Tippgeber-Programm
Wir können nur Immobilien berücksichtigen,
•die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind,
•und die uns nicht zuvor von einem anderen Tippgeber gemeldet wurden.
Zudem behalten wir uns vor, Objekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Damit wir tätig werden können, ist es zwingend erforderlich, dass der Eigentümer bereits über Ihren Tipp informiert wurde.
Nur dann können wir seriös und zielführend Kontakt aufnehmen.
Unsere Erfahrung zeigt: Die Erfolgsaussichten steigen deutlich, wenn der Eigentümer vorab von Ihrer Empfehlung weiß.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail.
Wir können nur Immobilien berücksichtigen,
•die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind,
•und die uns nicht zuvor von einem anderen Tippgeber gemeldet wurden.
Zudem behalten wir uns vor, Objekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Damit wir tätig werden können, ist es zwingend erforderlich, dass der Eigentümer bereits über Ihren Tipp informiert wurde.
Nur dann können wir seriös und zielführend Kontakt aufnehmen.
Unsere Erfahrung zeigt: Die Erfolgsaussichten steigen deutlich, wenn der Eigentümer vorab von Ihrer Empfehlung weiß.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail.
Bei schriftlichen Tipps per Brief oder E-Mail senden wir Ihnen eine separate schriftliche Eingangsbestätigung.
Bitte beachten Sie:
Die Tippgeber-Prämie stellt eine steuerlich relevante Einnahme dar.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab steuerrechtlich beraten zu lassen, da die Provision steuerpflichtig sein kann.
Von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen sind Personen, die aus standesrechtlichen Gründen keine Vermittlungsprovision annehmen dürfen – z. B. Rechtsanwälte oder Steuerberater.
Selbstverständlich freuen wir uns dennoch über Hinweise aus diesem Personenkreis.
